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LAG Köln: Rückkehr aus dem Home-Office

LAG Köln, Urt. v. 11.07.2024 – 6 Sa 579/23 Der Praxishinweis für Arbeitgeber Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung einer Home-Office-Vereinbarung für ihre Mitarbeiter eine Reihe von Stolpersteinen beachten. Dazu gehören insbesondere: Klare Widerrufsklausel verankern:Nehmen Sie in die Home‑Office‑Vereinbarung eine ausdrückliche Klausel auf, die das einseitige

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