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LAG Düsseldorf: Kein Annahmeverzugslohn bei teilweiser Arbeitsverweigerung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2024, 12 Sa 747/23 Praxishinweis für Arbeitnehmer Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird geraten, die Arbeitsleistung weiterhin im gewohnten und angewiesenen Umfang anzubieten, da der Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung ggfs. nicht zur Nachleistung verpflichtet ist. Bieten Sie Ihre Arbeitsleistung

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