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Kündigungsschutzklage: Frist, Ablauf und Erfolgschancen

Wer eine Kündigung erhält, steht schnell vor der entscheidenden Frage:
Soll ich Kündigungsschutzklage einreichen – und lohnt sich das überhaupt?

Die kurze Antwort lautet: Sehr oft ja – aber nur, wenn Sie schnell handeln.
In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche Frist gilt, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft und welche Erfolgschancen realistisch sind.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag „Kündigung erhalten – was tun?“ in unserem Lexikon!

1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage lassen Arbeitnehmer:innen gerichtlich prüfen, ob eine Kündigung rechtlich wirksam ist.

Ziel der Klage ist:

  • festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde
    oder
  • in der Praxis häufig: eine Abfindung zu verhandeln

❗ Wichtig: Es geht nicht automatisch darum, an den Arbeitsplatz zurückzukehren – sondern um Ihre rechtlichen und finanziellen Chancen.


2. Kündigungsschutzklage: Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend

Die wichtigste Regel im Kündigungsschutzrecht lautet:

👉 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

  • Fristbeginn: Tag des Zugangs der Kündigung
  • Fristende: exakt 21 Kalendertage später

❌ Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam –
selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

➡️ Deshalb sollte eine Kündigung immer sofort geprüft werden.


3. Gilt das Kündigungsschutzgesetz überhaupt?

Nicht jede Kündigung unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Es gilt nur, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und
  • der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat

Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen, also:

  • betriebsbedingt
  • verhaltensbedingt
  • oder personenbedingt

In der Praxis scheitern viele Kündigungen an genau dieser Voraussetzung.


4. Ablauf einer Kündigungsschutzklage – Schritt für Schritt

1️⃣ Klageeinreichung

Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht –
schriftlich oder über eine Kanzlei.

Hinweis: Formale Fehler in der Klage können vermieden werden, wenn frühzeitig anwaltliche Unterstützung erfolgt.


2️⃣ Gütetermin (meist nach 4–8 Wochen)

Der erste Termin ist der sogenannte Gütetermin.

Ziel:

  • schnelle Einigung
  • oft: Beendigung gegen Abfindung

📌 In der Praxis enden über 70 % der Verfahren bereits hier.


3️⃣ Kammertermin (falls keine Einigung)

Kommt keine Einigung zustande:

  • folgt ein Kammertermin
  • mit Beweisaufnahme und rechtlicher Prüfung

Das Gericht entscheidet dann:

  • Kündigung wirksam oder unwirksam

5. Erfolgschancen: Wann lohnt sich eine Klage besonders?

Gute Erfolgsaussichten bestehen häufig bei:

  • formalen Fehlern (Frist, Schriftform)
  • fehlender oder falscher Begründung
  • fehlerhafter Sozialauswahl
  • vorheriger Abmahnung fehlt
  • besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft)

➡️ Je besser die Erfolgsaussichten, desto höher das Abfindungspotenzial.

Passend dazu empfehlen wir unseren Beitrag
👉 [Abfindung nach Kündigung: Habe ich Anspruch?]
(interne Verlinkung zu Artikel Monat 2 / Woche 1)


6. Abfindung: Das eigentliche Ziel vieler Klagen

Ein häufiger Irrtum:
❌ „Mit der Kündigungsschutzklage bekomme ich automatisch eine Abfindung.“

✔️ Realität:

  • Die Klage schafft Verhandlungsdruck
  • Arbeitgeber zahlen oft, um Prozessrisiken zu vermeiden

Faustregel (nicht verbindlich):
👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Die tatsächliche Höhe hängt u. a. ab von:

  • Prozessrisiko des Arbeitgebers
  • Ihrer Position im Betrieb
  • wirtschaftlicher Lage
  • anwaltlicher Verhandlungsstrategie

7. Kosten & Risiko einer Kündigungsschutzklage

In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt:

  • Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst
  • Gerichtskosten fallen oft gar nicht an, wenn das Verfahren früh endet

➡️ Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
➡️ Eine Erstberatung klärt schnell, ob sich das Risiko lohnt.


8. Kündigungsschutzklage und Arbeitsagentur – kein Widerspruch

Auch wenn Sie klagen:

  • müssen Sie sich arbeitsuchend melden
  • und ggf. Arbeitslosengeld beantragen

👉 Eine Klage hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren ALG-Anspruch.


9. Wann sollten Sie eine Kanzlei für Arbeitsrecht einschalten?

Spätestens wenn:

  • die 3-Wochen-Frist läuft
  • eine Abfindung realistisch erscheint
  • Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben
  • besondere Schutzrechte bestehen

Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in [Stadt] prüft Ihre Erfolgschancen ehrlich, schnell und strategisch – mit klarem Fokus auf das beste Ergebnis für Sie.


Fazit: Nicht klagen heißt oft Chancen verschenken

Eine Kündigungsschutzklage ist:

  • kein unnötiger Konflikt
  • sondern ein wichtiges Druckmittel

Wer rechtzeitig handelt, kann:

  • den Arbeitsplatz sichern oder
  • eine faire Abfindung erzielen

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
👉 Oft nur wenige Wochen, wenn im Gütetermin eine Einigung erfolgt.

Kann ich die Klage selbst einreichen?
👉 Ja, sinnvoller ist aber anwaltliche Begleitung.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
👉 Die Kündigung gilt als wirksam.

Muss ich bis zum Urteil weiterarbeiten?
👉 In der Regel nein – das hängt vom Einzelfall ab.