16 Jan. Kündigung erhalten – Was tun?
Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer:innen unvorbereitet – und löst verständlicherweise Unsicherheit, Ärger oder Angst aus. Jetzt kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an, denn schon in den ersten Tagen können entscheidende Fristen laufen.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie nach Erhalt einer Kündigung tun müssen, welche Rechte Sie haben und wann es sinnvoll ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
1. Ruhe bewahren – und Kündigung genau prüfen
So schwer es fällt: Überstürzte Reaktionen sind der größte Fehler. Unterschreiben Sie nichts, geben Sie keine mündlichen Zusagen ab und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Prüfen Sie zunächst:
- Form: Liegt die Kündigung schriftlich vor?
👉 Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. - Zugang: Wann haben Sie die Kündigung tatsächlich erhalten?
👉 Der Zugangstag ist entscheidend für alle Fristen. - Art der Kündigung:
- ordentlich oder fristlos?
- betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt?
- Fragen Sie nach dem Kündigungsgrund! Der Arbeitgeber ist zwar (noch) nicht verpflichtet, diesen mitzuteilen, aber es ist besser, zu wissen, woran man ist!
Tipp: Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Art des Zugangs (Briefkasten, Übergabe, Zeugen).
2. Kündigungsfrist prüfen: Stimmt sie überhaupt?
Nicht jede Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus:
- Ihrem Arbeitsvertrag
- einem Tarifvertrag
- oder dem gesetzlichen Mindeststandard (§ 622 BGB)
Typische Fehler von Arbeitgebern:
- falsche Frist
- falsches Kündigungsdatum
- Ignorieren längerer Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit
➡️ Ist die Frist falsch, kann die Kündigung unwirksam sein oder sich Ihr Anspruch auf Gehalt verlängern.
3. Kündigungsschutz: Habe ich Chancen?
Ob Sie sich gegen die Kündigung wehren können, hängt u. a. davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
Das ist der Fall, wenn:
- Sie länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind und
- der Betrieb mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter:innen hat
Dann gilt:
👉 Der Arbeitgeber muss die Kündigung sozial rechtfertigen.
In der Praxis scheitern viele Kündigungen an:
- fehlender oder fehlerhafter Begründung
- fehlender Sozialauswahl
- formalen Fehlern
4. Wichtigste Frist: 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage
Extrem wichtig:
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
❗ Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
➡️ Deshalb gilt: Lieber frühzeitig prüfen lassen, auch wenn Sie noch unsicher sind.
5. Arbeitsagentur informieren – Sperrzeit vermeiden
Unabhängig von einer Klage müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Beendigungsdatum bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Andernfalls drohen:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- finanzielle Nachteile
Auch bei einer Kündigungsschutzklage bleibt diese Meldung Pflicht.
6. Abfindung: Gibt es einen Anspruch?
Viele Betroffene fragen sich: „Bekomme ich jetzt automatisch eine Abfindung?“
Die ehrliche Antwort:
👉 Einen automatischen Anspruch gibt es selten.
Aber:
- In vielen Kündigungsschutzverfahren wird eine Abfindung ausgehandelt
- Je besser Ihre rechtliche Position, desto höher die Verhandlungschancen
➡️ Gerade deshalb lohnt sich eine frühe anwaltliche Einschätzung.
7. Wann sollten Sie eine Kanzlei für Arbeitsrecht einschalten?
Sie sollten rechtlichen Rat einholen, wenn:
- Sie die Kündigung nicht nachvollziehen können
- die Frist knapp ist
- eine Abfindung im Raum steht
- Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben
- Sie unter besonderem Schutz stehen (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsrat)
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in [Stadt] prüft Ihre Kündigung schnell, klar und realistisch – und sagt Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Fazit: Jetzt richtig handeln entscheidet alles
Nach einer Kündigung gilt:
- Fristen kennen
- Fehler vermeiden
- Chancen prüfen lassen
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten – rechtlich und finanziell.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?
👉 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Ist jede Kündigung schriftlich erforderlich?
👉 Ja. Ohne Schriftform ist sie unwirksam.
Muss ich mich arbeitslos melden, obwohl ich klage?
👉 Ja, unbedingt.
Bekomme ich immer eine Abfindung?
👉 Nein, aber oft lässt sie sich verhandeln.