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Abmahnung

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Im folgenden soll ein Überblick über die Anwendungsfälle sowie die rechtlichen Grundlagen der Abmahnung gegeben werden. Diese dienen allerdings lediglich als Orientierungshilfe und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an, um eine vollständige und rechtssichere Beratung zu erhalten,

1. Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsrechts und dient dem Arbeitgeber dazu, auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu reagieren. Sie erfüllt dabei eine Rüge- und Warnfunktion:

Zum einen wird dem Arbeitnehmer konkret vor Augen geführt, welches Verhalten als Pflichtverletzung angesehen wird, zum anderen wird ihm unmissverständlich klargemacht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können.

Typische Anlässe für Abmahnungen sind etwa

  • unentschuldigtes Fehlen,
  • wiederholtes Zuspätkommen,
  • Arbeitsverweigerung,
  • Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder
  • Pflichtverletzungen im Umgang mit Kollegen oder Kunden.

Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu korrigieren und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Rechtlich ist die Abmahnung keine Strafe, sondern ein Hinweis- und Warninstrument. Gerade im Kündigungsschutzrecht spielt sie eine entscheidende Rolle, da eine verhaltensbedingte Kündigung in vielen Fällen erst nach einer vorherigen, wirksamen Abmahnung zulässig ist.


2. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen einer Abmahnung?

Damit eine Abmahnung ihre rechtliche Wirkung entfalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zwar ist die Abmahnung gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, ihre Anforderungen sind jedoch durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung klar definiert.

a) Konkrete Pflichtverletzung
Die Abmahnung muss ein konkret beschriebenes Fehlverhalten benennen. Pauschale Vorwürfe oder allgemein gehaltene Beanstandungen genügen nicht. Der Arbeitnehmer muss eindeutig erkennen können, welches Verhalten wann und in welcher Weise beanstandet wird.

b) Vertragswidrigkeit des Verhaltens
Das gerügte Verhalten muss objektiv eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen. Reine Meinungsverschiedenheiten oder unklare Weisungen rechtfertigen keine Abmahnung.

c) Rügefunktion
Der Arbeitgeber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das beanstandete Verhalten nicht akzeptiert und als Vertragsverstoß wertet.

d) Warnfunktion
Zwingend erforderlich ist der Hinweis, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere eine Kündigung. Fehlt diese Warnung, liegt rechtlich regelmäßig keine wirksame Abmahnung vor.

e) Verhältnismäßigkeit
Eine Abmahnung ist nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist. Bei geringfügigen Pflichtverstößen kann eine Abmahnung unverhältnismäßig und damit unwirksam sein.

Formell ist die Abmahnung zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden, aus Beweisgründen wird sie jedoch regelmäßig schriftlich erteilt und zur Personalakte genommen.


3. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es bei einer Abmahnung?

Arbeitnehmer sind einer Abmahnung nicht schutzlos ausgeliefert. Bestehen Zweifel an deren Rechtmäßigkeit oder inhaltlicher Richtigkeit, stehen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.

a) Gegendarstellung zur Personalakte
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass eine schriftliche Gegendarstellung zur Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird. Dies ist insbesondere sinnvoll, um die eigene Sichtweise zu dokumentieren.

b) Anspruch auf Entfernung der Abmahnung
Ist die Abmahnung unberechtigt, inhaltlich falsch, unverhältnismäßig oder formell unwirksam, kann der Arbeitnehmer die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ein solcher Anspruch kann außergerichtlich geltend gemacht oder gerichtlich durchgesetzt werden.

c) Klage vor dem Arbeitsgericht
Kommt der Arbeitgeber dem Entfernungsverlangen nicht nach, kann Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Die Gerichte prüfen dabei insbesondere, ob die behauptete Pflichtverletzung vorliegt und ob die Abmahnung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

d) Bedeutung im Kündigungsschutzverfahren
Auch wenn eine Abmahnung zunächst hingenommen wird, kann ihre Wirksamkeit später im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens überprüft werden. Eine fehlerhafte Abmahnung kann eine darauf gestützte Kündigung zu Fall bringen.


Fazit

Die Abmahnung ist ein scharfes, aber rechtlich klar begrenztes Mittel im Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten ihre Bedeutung und ihre rechtlichen Voraussetzungen genau kennen. Für Arbeitnehmer gilt: Nicht jede Abmahnung ist automatisch wirksam oder berechtigt. Eine frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, Nachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.